Rechtsberatung

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht stellt Spielregeln des Wettbewerbs auf. Es soll Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer von Verfälschungen des Wettbewerbs freihalten. Verhaltensweisen die den Wettbewerb verfälschen sind unlauter. Das bekannteste Beispiel für unlauteren Wettbewerb stellt wohl die unlautere Werbung dar. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hält verschiedene Möglichkeiten für Marktteilnehmer bereit, sich gegen unlautere Verhaltensweisen zur Wehr zur setzten.

Das Internet bietet vielen Unternehmen die große Chance die Märkte und damit den Absatz von Waren zu vergrößern. Gleichzeitig sieht sich das im Bereich des E-Commerce tätige Unternehmen einer erheblich größeren Anzahl von Mitbewerbern ausgesetzt. Wettbewerbsverstösse sind für jedermann im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus sichtbar. Das Internet ermöglicht es Unternehmen die Chance Verstöße von nicht rechtstreuen Mitbewerbern unkomplizierter aufzudecken und zu verfolgen, andererseits birgt das Internet die Gefahr, dass mit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen sachfremde Motive, wie die Schädigung von Mitbewerbern verfolgt werden.

Unser Angebot für Sie im Wettbewerbsrecht

  • Abmahnung gegen Mitbewerber im Wettbewerbsrecht
  • Verteidigung gegen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere Abwehr von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
  • Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügungen
  • Überprüfung von geplanten Werbemaßnahmen
  • Rechtliche Überprüfung von E-Commerce–Unternehmungen
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
  • Verfassung von Schutzschriften
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Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, sofern es die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist. Geschützt sind gem. § 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (z.B. Musik- und Tonaufnahmen, Filme, Kompositionen, Gemälde, Fotografien, Texte, Computerprogramme u.v.a. Werke).

Der Schöpfer eines solchen geistigen Werkes hat Persönlichkeitsrechte (das Recht zur Veröffentlichung, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das Recht auf Urheberbenennung und das Recht auf Schutz gegen Entstellung des Werkes), Verwertungsrechte (das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht) und sonstige Rechte (Folgerecht, Vergütung für Vermietung und Verleihung).

Bei Verletzungen des Urheberrechts stehen dem Urheberrechtsinhaber bzw. dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts Ansprüche auf Beseitigung, auf Unterlassung und auf Schadensersatz zu. Daneben können Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtlich geahndet werden, sofern ein entsprechender Strafantrag gestellt wird.

Unsere Leistungen für Sie im Urheberrecht:

  • Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen (filesharing, Tauschbörsen, P2P, etc.)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz
  • Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen
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Markenrecht

Das Markenrecht dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen der Wettbewerber. Als „Marken“ kommen grundsätzlich alle Zeichen in Betracht, die geeignet sind, Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können z.B. einzelne Worte, Wortfolgen, Bilder, Grafiken, einzelne Buchstaben, Zahlen, Farben, Formen, Tonfolgen, etc. sein. Im Gegensatz zum urheberrechtlichen Schutz, der einzig und allein davon abhängig ist, ob ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegt, entsteht der Markenschutz erst mit Eintragung des Zeichens als Marke in das Markenregister.

Ist die Marke ordnungsgemäß eingetragen, stehen dem Markeninhaber bei Verletzung der Marke durch Mitbewerber zahlreiche Ansprüche zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen: Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Bereicherungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche.

Unsere Leistungen für Sie im Markenrecht:

  • Anmeldung von nationalen und internationalen Marken, Gemeinschaftsmarken
  • Markenüberwachung nach Anmeldung
  • Markenwidersprüche und Markenlöschungen
  • Abmahnungen bei markenrechtlichen Verstößen
  • Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen (Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Bereicherungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche)
  • Ahndung von Markenverstößen durch Produktpiraterie und Plagiate
  • Markenstrafrecht
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Ebay-Recht

Obwohl das Rechtsgebiet „Ebay-Recht“ so nicht existent ist, versteht man darunter allgemein alle im Zusammenhang mit der Internetplattform Ebay stehenden rechtlichen Probleme. Diese sind vielschichtig und bei ca. 270 Millionen Ebay-Mitgliedern zahlreich. Probleme ergeben sich insbesondere auf den Feldern Vertragsschluss, Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht, AGB, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht - aber auch strafrechtliche Probleme mehren sich.

Unsere Leistungen für Sie auf dem Gebiet des „Ebay-Rechts“:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung kaufvertragsrechtlicher Ansprüche
  • Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche von Käufern und Verkäufern
  • Beratung zu bestehenden Pflichtangaben (Widerrufsbelehrung, Impressum, Preisangaben, Energiekennzeichnung, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Datenschutz, etc.)
  • Abmahnungen von Mitbewerbern aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht
  • Verteidigung gegen (unberechtigte oder rechtsmissbräuchliche) Abmahnungen
  • Erstellung abmahnsicherer AGB speziell für Ebay-Shops
  • Komplettüberprüfung Ihrer Ebay-Angebote auf Abmahnfallen
  • Vorgehen gegen unberechtigte Bewertungen
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Das Domainrecht

Wer im Internet Waren anbietet oder Informationen zur Verfügung stellt, muss eine gültige Adresse haben, sonst werden die Angebote und Inhalte nicht gefunden. Die zu vergebenen Domainadressen sind begrenzt. Einprägsame, bekannte oder originelle Domainnamen sind besonders begehrt, so dass rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert sind. Domainstreitigkeiten resultieren regelmäßig aus Verstößen gegen das Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht.

Unser Angebot für Sie im Bereich Domainrecht:

  • Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen gegen Domainnamen bei Markenverletzungen
  • Geltendmachung von namensrechtlichen Ansprüchen gegen Domainnamen
  • Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen gegen Domainnamen
  • Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen die Verwendung von Domainnamen
  • Geltendmachung von Unterlassungs-, Übertragungs- und Auskunftsansprüchen
  • Verfolgung von Ansprüchen gegen den Admin–C und die DENIC e.G
  • Wir erstellen für Sie Domainkaufverträge, Inhaberwechsel- und Providerwechselschreiben
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AGB–Recht

Die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählt im Vertragsrecht zu einer der schwierigsten Disziplinen. Sie hat wegen des Anwendungsbereiches für eine Vielzahl von Verträgen für den Unternehmer als Verwender weit reichende Folgen im Hinblick auf sein juristisches Auftreten. Der Unternehmer hat durch die AGB die Möglichkeit, einige gesetzliche Regelungen zu seinen Gunsten zu verändern. Dies betrifft insbesondere die Haftung und Risikoverteilung.

AGB sind aber nicht nur bei der Abwicklung eines Geschäftes mit dem Vertragspartner, sondern auch wettbewerbsrechtlich gegenüber einem konkurrierenden Unternehmen relevant. Schleichen sich hier Fehler ein, etwa weil man fremde AGB ungeprüft übernimmt, kann dies unangenehme wirtschaftliche Folgen haben.

Durch die sich ständig ändernde Rechtslage ist eine Klausel, die heute wirksam ist, morgen aufgrund veränderter Rechtssprechung wettbewerbswidrig und unwirksam. Es drohen kostspielige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Die Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung der AGB im Vorfeld unternehmerischer Tätigkeit im Internet wesentlich kostengünstiger sein kann, als später die Kosten für eine Abmahnung zu tragen.

Unsere Leistungen für Sie im Bereich AGB-Recht:

  • Wir erstellen rechts- und abmahnsichere AGB, die wir auf Ihr Geschäftsfeld und die jeweiligen Verkaufsabläufe abstimmen
  • Wir erstellen Ihr Impressum, die Email-Pflichtangaben, die Widerrufsbelehrung, sowie die Datenschutzerklärungen (Stichwort: Newsletter)
  • Wir erstellen und binden rechtmäßig Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen ein
  • Wir erstellen alle für Ihr Geschäftsfeld erforderlichen Angaben bezüglich sonstiger Vorgaben (Beispiele: Textilkennzeichnungsgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsverordnung)
  • Wir übernehmen für die von uns erstellten und geprüften AGB die Haftung
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Die Abmahnung

Die Abmahnung ist sowohl im Wettbewerbsrecht, als auch im Marken– und Urheberrecht ein Instrument zur schnellen und effektiven außergerichtlichen Streitbeilegung. Auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen bedient man sich oft zunächst der Abmahnung, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung schnellstmöglich zu beseitigen.

Unsere Leistung für Sie im Bereich Abmahnungen:

  • Abmahnung von Mitbewerbern
  • Abwehr von Abmahnungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht, insbesondere Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und ggf. Verhandlungen mit dem Gegner über gegnerische Abmahnkosten und Schadenersatz
  • Verfassen einer Schutzschrift
  • Prüfung der formellen Anforderungen und Rechtmäßigkeit der Abmahnung
  • Gegenabmahnung
  • Negative Feststellungsklage
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Persönlichkeitsverletzungen im Internet

Der Rechtsschutz im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 I i. V. m. Art. 2 I GG) hängt zwar nicht von dem verwendeten Medium ab, gerade im Bereich des Internets ergeben sich jedoch aufgrund der Eigendynamik des Mediums besondere rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht. Dazu zählen die Verletzung des Namensrechts bei Domainstreitigkeiten, die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Internet durch Cookies, sowie die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Email–Werbung.

Hinzu kommen die aus dem Bereich der Printmedien bekannten Probleme der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, sowie die Verletzung der persönlichen Ehre.

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Persönlichkeitsrecht:

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Gegendarstellung unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung von Werturteilen, wenn diese die Grenzen zur Schmähkritik überschreiten
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung, Widerruf unrichtiger Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Ehre oder Kredit des Betroffenen zu beeinträchtigen
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Internetkriminalität

Mit der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft mehren sich die Delikte rund um Computer und Internet. Das Spektrum der Straftaten ist groß. Es reicht von der unlauteren Werbung, Betrugsdelikten beim Anbieten von Waren und Dienstleistungen, Kreditkartenbetrug, dem illegalen Verkauf von Waffen, Medikamenten und Betäubungsmitteln über das Internet, Urheberrechtsverletzungen, der Verbreitung von illegaler Pornografie und extremistischer Propaganda bis hin zum Identitätsdiebstahl. Daneben finden Einbrüche auch in Computer und Datennetze statt. Das Ausspähen, Verändern oder Löschen von Daten ist oftmals die Folge.

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Internetkriminalität:

  • Strafverteidigung im Bereich Internetkriminalität
  • Einleitung strafrechtlicher Verfahren
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Das Datenschutzrecht

Nach § 1 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist Zweck des Gesetzes, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dreh- und Angelpunkt des Datenschutzrechtes sind daher die personenbezogenen Daten. Der Begriff umfasst gem. § 3 Abs. 1 BDSG: Einzelangaben über persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die Gefahr des Missbrauchs personenbezogener Daten bei der Nutzung des Internets ist besonders groß, weil Internetnutzer oft gar nicht registrieren, in welchem Umfang personenbezogene Daten erhoben werden. Spezielle Techniken ermöglichen es, Daten über die Benutzer zu sammeln, zu verknüpfen und in verschiedensten Richtungen auszuwerten.

Unser Angebot für Sie im Bereich Datenschutzrecht:

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Änderung
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung
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